In der 24. KW hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits zum Referentenentwurf Stellung bezogen und prüft nun den Gesetzentwurf. Die Krankenhäuser sind unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und damit der sozialen Infrastruktur unserer Republik. Die Haltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes wird von den Leitgedanken geprägt, dass bezüglich der Qualität der Versorgung Konkretisierungen notwendig sind. Die Versorgung muss bezahlbar bei gleichzeitig gerechter Lastenverteilung sein. Der gesellschaftliche Bedarf ist ausschlaggebend, es darf keine Steuerung durch Profitinteressen geben.