Seit dem 18. Juni 2011 ist das neue Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) in Kraft. Es enthält zahlreiche Änderungen gegenüber dem ersten EBRG aus dem Jahre 1996. Im Folgenden sollen Fragen, die sich in der Praxis für die Anwendung und den Umgang mit dem neuen Gesetz ergeben haben, beantwortet werden, um den EBR-Akteuren und gewerkschaftlichen EBR-Beratern Handlungsempfehlungen für ihre Arbeit zu geben.