Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgelegt. In seiner vorliegenden Form sei er zwar ein wichtiger, "aber leider nur bescheidener Beitrag, um die Globalisierung fair und nachhaltig zu gestalten", so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.
DGB/Detlef Eden
Zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erklärt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:
"Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist ein wichtiger, aber leider nur bescheidener Beitrag, um die Globalisierung fair und nachhaltig zu gestalten. In der nun folgenden Umsetzung müssen die skizzierten Instrumente geprüft und geschärft werden. Insbesondere bei der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Achtung der Menschenrechte muss noch vieles nachgebessert werden. Ein beherzter gesetzlicher Rahmen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wäre besser gewesen.
Ich hoffe, dass der Wirtschaft und auch Teilen der Bundesregierung bei der Umsetzung des NAP klar wird, dass die Einhaltung universeller Menschenrechte keine Bedrohung oder Belastung für Unternehmen ist. Sie bedeutet vielmehr eine Entlastung aller am globalen Wirtschafts- und Erwerbsleben Beteiligten.
Die Gewerkschaften begrüßen die Stärkung der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass die neue Organisationseinheit unabhängiger agieren kann und mehr Expertise in seinen Aufsichtsgremien zulässt."
Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorgelegt. In seiner vorliegenden Form sei er nur "ein bescheidener Beitrag für eine verantwortungsvolle Gestaltung einer fairen und nachhaltigen Weltwirtschaft", so der DGB.