Deutscher Gewerkschaftsbund

03.02.2014

Annelie Buntenbach: Arbeitslosenzeiten bei Rente mit 63 berücksichtigen

Zu der von Unionsfraktionschef Volker Kauder ins Gespräch gebrachten Stichtagsregelung bei der Rente mit 63 erklärt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

"Eine Stichtagsregelung, nach der Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente ab 63 künftig nicht mehr berücksichtigt werden sollen, wäre die denkbar ungerechteste Reaktion auf die von der Wirtschaftslobby angeheizte Frühverrentungsdebatte. Die Rente mit 63 ist ein Weg, um Übergänge in die Rente in Zukunft besser abzusichern. Da wäre es widersinnig, wenn nur Arbeitslosenzeiten der Vergangenheit berücksichtigt werden. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen zeigen, dass Beschäftigte ab 55 Jahren besonders von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Es kommt entscheidend darauf an, die oft brüchigen Übergänge in die Rente besser abzusichern. Dabei müssen die Arbeitslosenzeiten einbezogen werden.

"Die Rente mit 63 ist ein Weg, um Übergänge in die Rente in Zukunft besser abzusichern. Da wäre es widersinnig, wenn nur Arbeitslosenzeiten der Vergangenheit berücksichtigt werden."
Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

Statt die Rente mit 63 zu verwässern sollte die Koalition Frühverrentungsstrategien in den Unternehmen bei der Wurzel packen und Entlassungsprogramme Älterer unterbinden. Bestraft werden sollten Arbeitgeber, die Sozialmissbrauch zu Lasten der Sozialkassen betreiben und nicht die Beschäftigten, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben."


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