Der DGB-Vorsitzende zu Mitbestimmung, Leiharbeit und zum ehrenamtlichen Engagement in Sachen Betriebsverfassung.
Das Betriebsverfassungsgesetz ist nach 60 Jahren wichtiger denn je. Die Arbeitswelt ändert sich rasant und es ist unter anderem die betriebliche Mitbestimmung, die den Beschäftigten Schutz bietet und ihnen die Möglichkeit verschafft, ihren betrieblichen Alltag aktiv zu gestalten. So ist zum Beispiel die soziale Absicherung durch Sozialpläne eine Erfindung der Mitbestimmungspraxis.
Die Mitbestimmung ist nicht statisch. Die Veränderungen in den Betrieben machen es erforderlich, dass die Grundlagen der Beteiligungsrechte immer wieder angepasst und verbessert werden. Aktuell geht es zum Beispiel darum, die Mitbestimmung im Rahmen von betrieblicher Personalpolitik weiter zu entwickeln, wenn es um Leiharbeit und Werkverträge sowie die Übernahme von prekär Beschäftigten geht.
Mitbestimmung stärkt eine gute Zusammenarbeit der Beschäftigten, fördert Zufriedenheit, Motivation und Kreativität. Das sollten all diejenigen unter den Arbeitgebern nicht vergessen, die versuchen, die Mitbestimmung zu unterlaufen.
Dieses Gesetz wird auch getragen vom ehrenamtlichen Engagement der rund 500 000 Betriebsratsmitglieder in über 100 000 Gremien. Ihrer Ausdauer, ihrem Mut und ihrer Kraft ist es zu verdanken, dass dieses Gesetz in der Praxis mit Leben gefüllt wird.