Im kommenden Jahr droht die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge – die Mehrbelastung geht alleine auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der DGB fordert deshalb erneut die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge. "Die Arbeitgeber müssen endlich wieder in die Pflicht genommen werden und ihren Anteil an den Kosten übernehmen", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
DGB/Simone M. Neumann
Im kommenden Jahr soll laut dem Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt in Bonn der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent steigen. Zu den Berichten über die Prognosen sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Diese Beitragserhöhung war absehbar – wir haben immer davor gewarnt, dass alle künftigen Mehrbelastungen im Gesundheitswesen allein bei den Beschäftigten abgeladen werden. Die schon jetzt ungerechte Lastenverteilung verschärft sich nun noch mehr. Die Arbeitgeber müssen endlich wieder in die Pflicht genommen werden und ihren Anteil an den Kosten übernehmen. Die Rückkehr zur Parität ist überfällig!"
"Die Plünderung des Gesundheitsfonds sowie die gesetzliche Ausgabenpolitik zugunsten der niedergelassenen Ärzte und der Landeshaushalte führt nun zu schweren Belastungen der gesetzlich Krankenversicherten. Die jetzt bekannte Erhöhung von 0,3 Prozent ist ein Durchschnittswert und führt zu einer jährlichen Mehrbelastung von 358 Euro je Beschäftigtem. Doch schon heute erheben einige Krankenkassen höhere Arbeitnehmer-Zusatzbeitrage, nämlich bis zu 1,3 Prozent. Nach der Schätzerkreis-Prognose wird sich dieser Wert auf 1,6 Prozent erhöhen. Diese Arbeitnehmer müssen im Schnitt sogar 507 Euro mehr zahlen, bemessen am Durchschnittsbrutto von 31.704 Euro pro Jahr.
"Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen schnell und deutlich entlastet werden – als erstes durch die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung. Außerdem müssen die gesamtgesellschaftlichen Leistungen vollständig durch Steuerzuschüsse an den Gesundheitsfonds ausgeglichen werden, damit die Umverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und GKV-Beitragszahler zurückgeführt wird. Zur Entlastung der Beschäftigten muss außerdem die gesetzeswidrige Krankenhausfinanzierung beendet werden, mit der die Bundesländer bei den Krankenhausinvestitionen sparen – zulasten der Arbeitnehmer. Denn dabei werden die Betriebsmittel der Krankenhäuser zweckentfremdet, die die Krankenkassen tragen. Der DGB hat berechnet, dass u.a. durch diese gesetzeswidrige Finanzierung die Arbeitnehmer bis 2019 um jährlich 982,82 Euro mehrbelastet werden können – bei einem Durchschnittsverdienst von 31.704 Euro pro Jahr.
An all diesen Stellen tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Löwenanteil der Kosten und werden damit überlastet. Hier muss der Gesetzgeber dringend tätig werden.“