Mit dem Gesetzesvorhaben wird das nationale Bankenabwicklungsrecht an die EU-Verordnung zum Abwicklungsmechanismus (SRM) angepasst. Dadurch erfolgen nunmehr Änderungen und Anpassungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, des Restrukturierungsfondsgesetzes, des Kosten- und Umlagerechts für die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung sowie im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefgesetz.