Ende 2013 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund eine gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit abgegeben. Damit reagierten die drei Sozialpartner auf die zunehmende Bedeutung des Themas in der Arbeitswelt. Sie bekannten sich gemeinsam zur Reduzierung von psychischen Belastungen, zur Prävention von psychischen Erkrankungen sowie zur erfolgreichen Wiedereingliederung psychisch erkrankter Beschäftigter beizutragen. Um es nicht bei einer Erklärung zu belassen, luden DGB und BDA am 19. März 2014 zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit etwa 300 Gästen ein.
Mit vielen unterschiedlichen Akteuren sollte ein möglichst breites Spektrum an Analysen und Lösungsansätzen zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt präsentiert und das Thema damit weiter vorangetrieben werden.
BDA und DGB wollen ausgehend von der gemeinsamen Erklärung Handlungshilfen für die Praxis in den Betrieben und Verwaltungen entwickeln. Das erklärten Gastgeber Alexander Gunkel (BDA) und Annelie Buntenbach (DGB) zum Auftakt der Tagung.
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Dass sich die Sozialpartner gemeinsam mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz auseinandersetzten, begrüßte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die gemeinsame Erklärung hebe die Gleichrangigkeit von psychischen Belastungen mit traditionell anerkannten physischen Belastungen hervor. Dafür möchte die Ministerin den Forschungsprozess in diesem Bereich weiter voranbringen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werde hier eine große Rolle spielen. Andrea Nahles versprach, das Thema auch weiterhin aktiv zu begleiten und noch in dieser Legislaturperiode weitere Ergebnisse zu präsentieren. Eine Anti-Stress-Verordnung sei ein Teil des angestoßenen Prozesses.
Im Anschluss diskutierten Vertreter der Sozialpartner das Thema Psychische Belastungen. Alle Beteiligten identifizierten wichtige Punkte der gemeinsamen Erklärung, die für eine positive Entwicklung stehen. Es wurden allerdings auch Unterschiede deutlich. Eva Maria Welskop-Deffaa vom ver.di Bundesvorstand hob hervor, dass sich die Bedingungen am Arbeitsplatz verändert haben. Es könne daher nicht nur um die Therapie von bereits Erkrankten gehen, sondern vor allem um den Umgang mit und die Reduktion von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Der Hauptgeschäftsführer Südwestmetall Peer-Michael Dick verwies auf die Schwierigkeit, psychische Belastungen tatsächlich zu messen. Dr. Gerd Benrath, Hauptgeschäftsführer AGV Banken, plädierte dafür, die Akteure im Betrieb mit konkreten Handlungshilfen zu unterstützen. Weitere gesetzliche Regelungen hielt er nicht für nötig. IG Metall Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban sprach sich demgegenüber für eine Anti-Stress-Verordnung aus. Er schlug eine Arbeitsgruppe vor, in der vor allem VertreterInnen von Bundesarbeitsministerium und Sozialpartnern über sinnvolle Regelungen diskutieren könnten.
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Die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Isabel Rothe, arbeitete im Vortrag aktuelle Befunde zu psychischen Belastungen im Arbeitsleben heraus. Sie gab einen Überblick über Entwicklungen, den Handlungsbedarf und die Handlungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang. Rothe betonte die Notwendigkeit eines Dialogs zwischen Sozialpartnern, Arbeitsschutzakteuren und Wissenschaft.
Senatsdirektor Dr. Volker Kregel von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg sprach als Vertreter der Länder über die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA). Diese biete Leitlinien für die Arbeitsschutzbehörde, die Betriebe zu überwachen, sie aber genauso zu beraten und zu unterstützen. Dreh- und Angelpunkt dafür sei das Instrument der Gefährdungsbeurteilung. Für die Zukunft gehe es aber darum, sagte Kregel, mit der Anti-Stress-Verordnung einen rechtlichen Rahmen zu definieren.
Andreas Horst,Referatsleiter für Grundsatzfragen des Arbeitsschutzes vom BMAS, verdeutlichte Anspruch, Ziele und Instrumente der GDA. Er zeigte auf, was im Rahmen des Arbeitsprogramms Psyche bereits erreicht werden konnte und welche nächsten Schritte geplant seien. Doch die Arbeitsschutzstrategie könne nur durch die Kooperation aller Beteiligten erfolgreich sein. Neben dem Arbeitsschutz komme es auch auf Kuration, Rehabilitation und Wiedereingliederung an.
Einen Einblick in Verfahren und Einflussfaktoren der Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsgestaltung gab Isabel Dienstbühl, Leiterin des Geschäftsbereichs Prävention von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Es handele sich dabei um ein prozess- und lösungsorientiertes Instrument. Maßgeschneiderte Maßnahmen gegen psychische Belastungen könnten ihrer Erfahrung nach ein Garant für wirkungsvolle Prävention sein.
Einen Eindruck vom Umgang mit psychischen Belastungen in einzelnen Betrieben gaben die Praxisbeispiele. So berichteten Jacqueline Dziurla (Personalleitung) und Lothar Rother (Betriebsratsvorsitzender) von der Landbäckerei Ihle im bayerischen Friedberg, wie Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erarbeitet hatten. Der darin verankerte Steuerungskreis ermöglicht eine nachhaltige Zusammenarbeit für den Schutz vor psychischen Belastungen. Herbert Botz (Geschäftsführer Jobcenter Rhein-Erft) und Uwe Lehmensiek (Personalratsvorsitzender Jobcenter Region Hannover) berichteten aus den Erfahrungen in ihren Jobcentern. Schon 2008 seien Projekte zu Gefährdungsanalysen begonnen worden. ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen stünden in Fragen des Schutzes vor psychischen Belastungen gar nicht so konfrontativ gegenüber, wie vielleicht in anderen Fragen, betonte Herbert Botz. Die gemeinsamen Interessen würden überwiegen.
Die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Dr. Helga Seel, lenkte den Blick auf die Wiedereingliederung psychisch erkrankter Menschen. Sie zeigte auf, welche Unterstützung für Betriebe notwendig ist und was sich in der Hilfe für die Betroffenen sowie bei der Organisation von Dialogen und Zuständigkeiten noch verbessern muss.
Abschließend zogen Annelie Buntenbach und Alexander Gunkel ein positives Fazit für die Veranstaltung. Für Herbst dieses Jahres kündigten BDA und DGB einen gemeinsamen Workshop der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter von Gesetzlicher Unfallversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung an, Thema: „Zusammenarbeit bei der Prävention“. Anfang 2015 soll eine gemeinsame Veranstaltung zur Versorgung psychisch kranker Menschen folgen.