Wer sich nach der Schule auf Ausbildungsplätze bewirbt, sollte keine Scheu haben, sich bei der Agentur für Arbeit als "ausbildungssuchend" zu melden. Denn die Zeit der Ausbildungsplatzsuche zählt bereits für die spätere Rente mit.
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Nicht alle Schulabgänger haben für die Zeit nach dem Abschluss bereits einen Ausbildungsvertrag in der Tasche – viele werden sich auch nach der Schulzeit weiterhin auf die Suche nach einer Stelle machen müssen und etliche Bewerbungen schreiben.
Wer noch keinen Ausbildungsplatz sicher hat, sollte sich auf jeden Fall frühzeitig bei der Agentur für Arbeit als "ausbildungssuchend" melden – allein schon deshalb, weil nur dann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche für die spätere Rente angerechnet wird. Das steigert die Rentenansprüche, so dass im Alter mehr im Portmonee bleibt.
Um die Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung nutzen zu können, müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Schulabgänger müssen mindestens 17 Jahre alt und mindestens einen Monat bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende gemeldet sein.
Infos bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover