Aktuell werden erneut Kindergeldzahlungen diskutiert, die an im Ausland lebende Kinder von in Deutschland arbeitenden EU-Ausländern gezahlt werden. Der DGB hatte sich zu dieser Frage bereits im vergangenen Jahr positioniert:
12.04.2017
- Bundesregierung plant Kürzung für Nachwuchs, der im Ausland lebt -
Die Eltern arbeiten in Deutschland, die Kinder leben im Ausland: In diesen Fällen will die Bundesregierung das Kindergeld kürzen und an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern anpassen. DGB-Vorstand Stefan Körzell lehnt das entschieden ab - weil es Vorurteilen gegenüber ausländischen Mitbürgern folgt und im Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU steht.
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Zum Eckpunktepapier "Kindergeld für im EU-Ausland wohnende Kinder", das heute im Kabinett ist, sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell:
„Der DGB lehnt eine Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten anderer Länder entschieden ab. Die Pläne zur Senkung des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder, deren Eltern aber in Deutschland leben, folgen Vorurteilen gegenüber hier lebenden ausländischen Mitbürgern. Zudem stünde dieses Vorhaben im Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit der Europäischen Union.
Wer als Arbeitnehmer in Deutschland lebt, hat oft sogar einen besonders hohen finanziellen Aufwand zu bewältigen, um seinen Verpflichtungen gegenüber den im Ausland lebenden Kindern nachzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die zum Bezug des Kindergeldes berechtigten Eltern die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Wo tatsächlich ein unberechtigter Kindergeldbezug festgestellt werden kann, bietet das Recht bereits heute hinreichende Sanktionsmöglichkeiten, um dagegen vorzugehen.“