Millionen Menschen profitieren vom Mindestlohn, auch der Beschäftigung hat er nicht geschadet. Trotzdem fordern die Arbeitgeber neue Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Arbeitslose und Ungelernte. Das ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, sagt DGB-Vorstandmitglied Stefan Körzell - und fordert ein Verbandsklagerecht bei Verstößen.
DGB/Simone M. Neumann
"Erhöhung des Mindestlohns wird 2017 kommen."
Trotz der positiven Bilanz des Mindestlohns nach einem Jahr fordern die Arbeitgeber Korrekturen und weitere Ausnahmen: Wer noch nie gearbeitet hat, mindestens ein Jahr arbeitslos ist oder keinen anerkannten Abschluss hat, soll im ersten Jahr der Beschäftigung auch unter Mindestlohn bezahlt werden dürfen. Das soll den Weg in Arbeit erleichtern, so die Arbeitgeber.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell erteilt dieser Forderung eine klare Absage:
"Wir brauchen einen lückenlosen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Haltelinie und keinen neuen Billigarbeitsmarkt. Schon die jetzige Regelung, nach der Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate der Beschäftigung nicht unter den Mindestlohn fallen, ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen und verbessert auch nicht die Arbeitsmarktintegration.
Klar ist, dass entsprechend dem Mindestlohngesetz und nachlaufend zu den erzielten Tarifverträgen eine Erhöhung zum 1. Januar 2017 kommen wird.
Wie wichtig weiterhin konsequente Kontrollen in den Betrieben sind, wird mit Blick auf die Baubranche deutlich. Wegen Verstößen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit allein in dieser Branche in 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt 43 Millionen festgesetzt.
Um besser gegen Verstöße vorgehen zu können und damit nicht jeder Beschäftigte sein Recht einzeln vor Gericht durchsetzen muss, brauchen wir ein Verbandsklagerecht."