Aufgrund der abflauenden Infektionsdynamik sieht der RefEntwurf vor, die nach § 28b Absatz 8 Nr. 1 IfSG geltenden Maskenpflichten und Testnachweispflichten in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen im Zeitraum vom 01.03.23 bis Ablauf des 07.04.23 größtenteils auszusetzen. Für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen soll die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske weiterhin bestehen bleiben.