Aufgrund der abflauenden Infektionsdynamik und dem Vorpreschen einzelner Bundesländer sieht der vorliegende Referentenentwurf vor, die am 1.10. 2022 im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eingeführte Maskenpflicht für den öffentlichen Personenfernverkehr zum 2.02.2023 vorzeitig auszusetzen. Die Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen sowie weitere bundesweit geltende Schutzmaßnahmen bleiben jedoch unverändert bestehen.