Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bleiben bei der Auffassung, dass eine direkte gesetzgeberische Regulierung der Auslandsvermittlung aus Drittstaaten, insbesondere auch in Gesundheitsberufe, einem Gütesiegel vorzuziehen ist. Sie bekräftigen auch die in der Stellungnahme vom 7.7.2021 formulierten Einschätzungen zum Gütesiegel.