Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 218 - 13.10.1997

Engelen-Kefer lehnt Arbeitspflicht für Langzeitarbeitslose ab

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer hat sich entschieden gegen die vom CDU-Bundestagsabgeordneten Kues geforderte "Arbeitspflicht" für Langzeitarbeitslose gewandt. "In jüngster Zeit sind die 'Daumenschrauben' bei den Arbeitslosen mehrfach angezogen worden, ohne daß das Problem der Massenarbeitslosigkeit verringert und ein Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit verhindert wurde, sagte Engelen-Kefer am Montag in Düsseldorf. Durch die Kürzung der Arbeitsförderung und die Streichung individueller Rechtsansprüche für Arbeitslose würden immer mehr Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit getrieben. Es sei zynisch, dann auch noch einen weit härteren Umgang mit diesen Opfern der Arbeitsmarktkrise zu fordern.

Unter den Langzeitarbeitslosen sei die Bereitschaft äußerst groß, ungünstigere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Bei einer weiteren Verschärfung würde sich der Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Schwächsten am Arbeitsmarkt und damit die Spirale abwärts nochmals beschleunigen. "Es ist weder hilfreich noch sinnvoll, wenn Arbeitslosenhilfeempfänger zu 'Aushilfstätigkeiten aller Art' verpflichtet und damit arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden," mahnte Engelen-Kefer. Langzeitarbeitslose können richtigerweise Arbeiten dann ablehnen, wenn ihnen keine sozialversicherungspflichtige Arbeit angeboten werde.

Die DGB-Vize lehnte auch eine weitere Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung ab. Welche Opfer den Langzeitarbeitslosen bereits heute zugemutet werden, zeige die zum 1.4.97 nochmals verschärfte Zumutbarkeitsregelung. Danach sind ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit Jobs zumutbar, mit einem Nettoeinkommen in Höhe der Arbeitslosenunterstützung. Für Arbeitslosenhilfeempfänger bedeute dies eine Halbierung des vorherigen Nettoeinkommens. Bereits die erste ohne wichtigen Grund abgelehnte zumutbare Beschäftigung führe zu einer Sperrzeit von in der Regel drei Monaten. Es widerspreche dem Sozialstaatsgebot, wenn die sehr weitgehenden Bestimmungen der Sozialhilfe auf die Arbeitslosenhilfeempfänger ausgedehnt würden.

Für Sozialhilfeempfänger sind sogenannte Gemeinschaftsarbeiten auch dann zumutbar, wenn weder arbeits- noch sozialrechtliche Normen und auch keine Tarifverträge gelten. Sie müssen auch Arbeiten akzeptieren, wenn neben der Sozialhilfe nur eine Mehraufwandsentschädigung von ca. 1,50 bis 3,00 DM pro Stunde gezahlt wird. Diese Regelung habe den Anstieg der Sozialhilfebedürftigkeit unter Erwerbslosen nicht stoppen können. "Umso illusorischer ist es, bei einer Ausdehnung dieser restriktiven Regelung die Beschäftigungsprobleme für die 1,3 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger lösen zu wollen," sagte Engelen-Kefer.

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