Der DGB kritisiert, dass der bisherige Arbeitnehmer-Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten sowie die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge insgesamt zu einem neuen, in der Höhe unbegrenzten Zusatzbeitrag für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgewandelt werden sollen, während der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent eingefroren werden soll. Der DGB lehnt diesen Vorschlag ab und fordert die Abschaffung von einseitigen Zusatzbelastungen der GKV-Mitglieder und die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung.