Deutscher Gewerkschaftsbund

15.10.2014

Frauenquote: Ohne Gesetz geht es nicht

"Ohne Gesetz geht es nicht. Mit freiwilligen Regelungen zur Quote sind wir keinen Schritt weitergekommen", sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack zur aktuellen Debatte um eine gesetzliche Regelung zur Frauenquote in Führungspositionen von Unternehmen. Die Diskussion innerhalb der Bundesregierung um einen möglichen Schaden für die Wirtschaft gehe "komplett an der Realität vorbei".

stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack

DGB/Simone M. Neumann

"Wir wissen seit Langem, dass gemischte Teams aus Frauen und Männern besser und effektiver arbeiten. Insofern geht die Debatte, ob eine Quote und damit mehr Frauen in Führungsteams eine ‚Belastung‘ für die Wirtschaft sind, komplett an der Realität vorbei. Diese Diskussion ist deshalb auch kein Grund, eine gesetzliche Regelung weiter hinauszuzögern" so Hannack. Verschiedene Bundesministerien hatten Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung zur Quote angemeldet und das Gesetzesvorhaben so hinausgezögert.

Potenzial von Frauen nicht zu nutzen ist fahrlässig

"Die Vergangenheit hat eins bewiesen: Ohne Gesetz geht es nicht. Mit freiwilligen Regelungen zur Quote sind wir keinen Schritt weitergekommen, deshalb muss der Gesetzgeber handeln. Es ist nicht nur ungerecht, sondern fahrlässig, das vorhandene Potenzial an weiblichen Talenten nicht zu nutzen", so Hannack weiter. "Das geht aber nur, wenn mehr Frauen in Führungspositionen gelangen und zwar auf allen Ebenen, vom Aufsichtsrat bis zur Leitungsfunktion auf betrieblicher Ebene. Der DGB begrüßt deshalb die Initiative, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Führungspositionen durch gesetzliche Vorgaben voranzutreiben. Der Gesetzentwurf geht an einigen Stellen zwar nicht weit genug, aber die Richtung stimmt."

"Wir begrüßen grundsätzlich eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte", so Hannack zur Position des DGB. "Es muss aber berücksichtigt werden, dass die betrieblichen Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im mitbestimmten Aufsichtsrat sich direkt und ausschließlich aus der Belegschaft rekrutieren. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Forderung, die Geschlechterquote in Aufsichtsräten wie bei Betriebsratswahlen auch von der Geschlechterverteilung in der Belegschaft abhängig zu machen."


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