In welchem Umfang sind aufeinander folgende Befristungen von Arbeitsverträgen zulässig? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in den vergangenen Monaten in zwei Urteilen mit dieser Frage beschäftigt - und sagt: In jedem Fall muss eine "umfassende Missbrauchskontrolle" vorgenommen werden. Der Newsletter "Info Recht" erläutert, was das aus Arbeitnehmersicht für die Argumentation vor Gericht bedeutet.