Am 16. April 2013 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Unternehmenstransparenz in sozialen und ökologischen Aspekten zu erhöhen. Demnach müssen große Unternehmen künftig verbindlich über ihre Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Aufsichtsorganen berichten. Der Richtlinienvorschlag wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund als erster Schritt in die richtige Richtung begrüßt, dem jedoch noch weitere folgen müssen.