Deutscher Gewerkschaftsbund

15.07.2008
Das Interview

Private Public Partnership muss besser und preisgünstiger sein

Staatsekretär Matthias von Randow im Magazin für Beamtinnen und Beamte 7/2008

Matthias von Randow

Privat

Public Private Partnership (PPP) ist en vogue. Die Protagonisten erhoffen sich Vorteile für die öf­fentlichen Haushalte. Die Kritiker sehen Gefahren für das Gemeinwohl und beklagen den Mangel an parlamentarischer Kontrolle. Das Beamtenmagazin hat den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt­entwicklung Matthias von Randow nach seiner Einschätzung der Chancen und Risiken gefragt.

Frage: Welche Vorteile hat der Ausbau von PPP für Bund, Länder und Kommunen? Sehen Sie auch Risiken?

Matthias Von Randow: Die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland beruht auf zwei Säulen: Die Qualität der Produkte verbunden mit der Qualifikation der Beschäftigten und die Qualität der Infrastruktur. Die effiziente Rea­lisierung von Infrastrukturvorhaben gehört deswegen ganz nach vorne auf die wirtschafts- und beschäftigungs­politische Agenda.

Zur Person
  • 1959 in Koblenz geboren
  • Studium der Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Soziologie und Politischen Wissenschafte
  • 1990 bis 1996 Referatsleiter beim DGB-Bundesvorstand
  • 1996 is 1998 Referatsleiter beim SPD-Partei.
  • 2004 bis 2008 Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
  • Seit Januar 2008 Staatsekretär im BMVBS

Durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwi­schen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft können öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter realisiert wer­den als dies bislang der Fall war. Das Neue hierbei ist der Lebenszyklusansatz, mit dem das Planen, Bauen, Betrei­ben, Finanzieren und gegebenenfalls auch das Verwer­ten, z. B. einer Schule, eines Verwaltungsgebäudes oder einer Straße optimiert wird.

In geeigneten Fällen kann die Beschaffung wirtschaft­licher sichergestellt werden, ohne die Verantwortung für die Daseinsvorsorge aus der Hand zu geben. Dass dies möglich ist, zeigen nationale und internationale Erfah­rungen. Bei den ausgewerteten Projekten berichten die Projektträger von Einsparungen von 5 bis 25 Prozent, also durchschnittlich 16 Prozent.

Für wie berechtigt halten Sie die Argumente der Kritiker?

Wir nehmen die gegenüber PPP vorgebrachten Beden­ken ernst. Entscheidende Legitimation für PPP ist die nach­gewiesene Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit. PPP muss den belastbaren Nachweis antreten, dass es besser und preisgünstiger ist als konventionelle Beschaf­fungsvarianten. PPP ist kein Allheilmittel. Ein unwirt­schaftliches Projekt wird auch durch PPP nicht wirtschaft­lich. Bund und Länder haben hierzu einen Leitfaden ent­wickelt, der es ermöglicht, aufgrund einer einheitlichen Herangehensweise belastbar zu untersuchen, ob PPP be­zogen auf den konkreten Beschaffungsbedarf tatsächlich wirtschaftlicher ist.

Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben Kriterien für die Bewertung von PPP-Projekten erarbeitet. Welche Bedeutung werden diese Kriterien für künftige Projekte haben?

Die Grundpfeiler der PPP-Initiative der Bundesregie­rung decken sich mit der Position der Rechnungshöfe aus Bund und Ländern. Auch die deutschen Rechnungshöfe fordern eine sorgfältige und realistische Bewertung von Chancen und Risiken der Bedarfsdeckung an öffentlicher Infrastruktur über PPP-Modelle. Wichtig ist – und das haben die Präsidenten der Rechnungshöfe auch heraus­gestellt: Bauen ohne Geld geht auch mit PPP nicht. Der Bund hat und wird diese Kriterien bei der eigenen Bedarfsdeckung selbstverständlich berücksichtigen. Ich bin sicher, dass dies auf Landes- und Kommunalebene ebenso gesehen wird.

Vor allem im Verkehrsbereich hat der Bund diese Form der Zusammenarbeit zwischen der öffentli­chen Hand und der Wirtschaft vorangetrieben. Sind die erhofften Erfolge eingetreten?

Bei den Betreibermodellen im Bereich der Bundesfern­straßen haben wir es – wie bei PPP-Projekten in anderen Sektoren auch – mit durch den Lebenszyklusansatz be­dingten langfristig eingegangenen Partnerschaften zwi­schen der öffentlichen Hand und Privaten zu tun. Bei Kon­zessionszeiträumen von immerhin 30 Jahren ist eine be­lastbare Beurteilung der Frage des Eintritts der mit PPP verbundenen Erwartungen angesichts der erst relativ kur­zen Vertragsdauern bei den aktuellen Vergaben der Pilot­projekte naturgemäß noch nicht möglich.

Der Verlauf der während der Vergabeverfahren geführ­ten Verhandlungen und die erzielten Ausschreibungser­gebnisse ermutigen allerdings ebenso zur Weiterverfol­gung des Beschaffungsansatzes über PPP wie auch die bis­lang in den bereits vergebenen Verfahren gesammelten Erkenntnisse hinsichtlich der Vertragsabwicklung. Diese gestaltet sich im bisherigen Verlauf weitgehend unpro­blematisch und im Wortsinne partnerschaftlich. Wir waren, sind und bleiben daher insgesamt optimis­tisch.


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