Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen grundsätzlich das Ziel, die Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Arbeitsplatzwechseln in der Europäischen Union zu minimieren. Dazu können die Verbesserungen beim Erhalt von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung einen Beitrag leisten. Des weiteren begrüßt der DGB, dass der Gesetzgeber sich dazu entschlossen hat, dort, wo es sinnvoll ist, auf eine – europarechtlich zulässige – inländerdiskriminierende Regelung zu verzichten und die Vorgaben der Mobilitätsrichtlinie für alle Fallkonstellationen unabhängig von Grenzüberschreitungen umzusetzen.