Der DGB begrüßt vor allem die Änderungen zu Anpassungen des Beihilferechts an die aktuelle Rechtsprechung.. Der DGB kritisiert weiterhin den Wegfall des besonderen Beihilfebemessungssatzes für freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte, auch wenn die Konsequenzen für die Betroffenen durch eine jetzt vorgesehene Übergangsregelung vorerst abgemildert werden.