Diesen Sommer kocht wieder die reißerische Kritik an der angeblich viel zu hohen Pension für Beamtinnen und Beamte hoch. Selten findet eine differenzierte Betrachtung statt, in der die Unterschiede von Rente und Beamtenversorgung erklärt werden. Es überwiegt die Effekthascherei nach dem Prinzip: Die kleine Erhöhung der kaputt gesparten Rente wird verglichen mit der Pensionserhöhung eines Staatssekretärs.
Lässt man die Begründung außen vor, dass die Absicherung der Beamten im Ruhestand verfassungsrechtlich verankert ist, bleibt die Frage an die Kritiker, wie hoch die Versorgung ihrer Ansicht nach sein sollte. Wie viel ist die Aufdeckung von Steuerdelikten, die innere Sicherheit, ein öffentlicher Justizvollzug wert? Dies beantworten die Kritiker der Pension nicht.
Hoheitliche Aufgaben erfordern eine hohe Identifikation mit der Tätigkeit. Die Beschäftigten nehmen eine besondere Vertrauensstellung ein. Eine Besoldung und Versorgung, die dem Amt angemessen ist, dient der Bindung der Beamtinnen und Beamten an ihre Aufgaben - und in ihr drückt sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus.
Der DGB setzt sich für die Solidarität zwischen den einzelnen Statusgruppen und für die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Dazu gehört es auch, unterschiedliche Systeme der sozialen Sicherung ehrlich zu diskutieren.
Die Beamtenversorgung ist als alleinige Altersvorsorge der Beamtinnen und Beamten konzipiert. Die gesetzliche Rente hingegen dient als Regelvorsorge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch eine Zusatzversorgung wie die betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden soll.
Eine Rentenversicherung, die den Versicherten in Zeiten zunehmend prekärer Beschäftigung und zahlreicher Kürzungsmaßnahmen immer weniger Sicherheit bietet, sollte nicht der Maßstab für eine angemessene Absicherung im Alter sein. Weder für sozialversicherte Beschäftigte noch für Beamte.