Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit gehören zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union. Seit dem 1. Mai 2011 gelten sie für fast alle mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. Das DGB-Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ will einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten und richtet jetzt Beratungsberatungsbüro für ArbeitnehmerInnen aus dieen Ländern ein.
„Sozial, gerecht und aktiv“: Für diese Ziele setzen sich die Gewerkschaften auch bei der Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit in Europa ein. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt zwar unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft für alle in Deutschland lebenden EU-Bürger gilt, doch es bleibt viel zu tun.
Faire Mobillität: Die Bausteine des DGB-Projekts DGB
So erhalten grenzüberschreitend eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nur in wenigen Betrieben den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt für entsandte Beschäftigte ausländischer Subunternehmen nur dort, wo ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn gilt.
Vielfach wissen die Kolleginnen und Kollegen nichts über ihre Rechte, es fehlt an den entscheidenden Informationen über geltende Regelungen. Hier hilft das DGB Projekt mit in den Herkunftssprachen verfassten Broschüren und durch qualifizierte muttersprachliche Beratung.
Die Herstellung sozialer und gerechter Arbeitsbedingungen, gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie die Gleichbehandlung bei der Gewährung von sozialen Rechten ist Auftrag für Politik und Gewerkschaften gleichermaßen.
Das DGB-Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.
Dort hingehen, wo mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben und arbeiten! Unter diesem Motto werden Beratungsangebote in verschiedenen Ballungsräumen aufgebaut. In Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Stuttgart, München und im Ruhrgebiet entstehen Erstberatungsangebote für ArbeitnehmerInnen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten.
Die Beratungsstellen in Frankfurt/Main und Berlin beginnen bereits im Oktober mit der Arbeit. 2012 folgen die weiteren Stellen.
Die Beratungsstellen: Kontaktadressen und AnsprechpartnerInnen