Deutscher Gewerkschaftsbund

DGB-Projekt "Faire Mobilität"

05.10.2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union

fair Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv

 

Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit gehören zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union. Seit dem 1. Mai 2011 gelten sie für fast alle mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. Das DGB-Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ will einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten und richtet jetzt Beratungsberatungsbüro für ArbeitnehmerInnen aus dieen Ländern ein.

„Sozial, gerecht und aktiv“: Für diese Ziele setzen sich die Gewerkschaften auch bei der Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit in Europa ein.  Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt zwar unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft für alle in Deutschland lebenden EU-Bürger gilt, doch es bleibt viel zu tun.

Schema Aufbau des Projektes Faire Mobillität

Faire Mobillität: Die Bausteine des DGB-Projekts DGB

So erhalten grenzüberschreitend eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nur in wenigen Betrieben den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt für entsandte Beschäftigte ausländischer Subunternehmen nur dort, wo ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn gilt. 

Vielfach wissen die Kolleginnen und Kollegen nichts über ihre Rechte, es fehlt an den entscheidenden Informationen über geltende Regelungen. Hier hilft das DGB Projekt mit in den Herkunftssprachen verfassten Broschüren und durch qualifizierte muttersprachliche Beratung.

Die Herstellung sozialer und gerechter Arbeitsbedingungen, gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie die Gleichbehandlung bei der Gewährung von sozialen Rechten ist Auftrag für Politik und Gewerkschaften gleichermaßen.

Das DGB-Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.

Information und Beratung

Dort hingehen, wo mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben und arbeiten! Unter diesem Motto werden Beratungsangebote in verschiedenen Ballungsräumen aufgebaut.  In Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Stuttgart, München und im Ruhrgebiet entstehen Erstberatungsangebote für ArbeitnehmerInnen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten.

Die Beratungsstellen in Frankfurt/Main und Berlin beginnen bereits im Oktober mit der Arbeit. 2012 folgen die weiteren Stellen.

Die Beratungsstellen: Kontaktadressen und AnsprechpartnerInnen




Arbeit - Datei
05.10.2011

Faire Mobilität: Projektbeschreibung und Kontakte

Die wichtigsten Infos zum DGB-Projekt „Faire Mobilität“. Dieses unterstützt die Beschäftigten aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten, gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen über Ländergrenzen hinweg durchzusetzen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Arbeit - Datei
05.10.2011

Rede zur Eröffnung des DGB-Projekt "Faire Mobilität"

Pressekonferenz zur Eröffnung des Projekts „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“. Das Projekt will einen Beitrag dazu leisten, die Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten zu verbessern, und sie bei der Durchsetzung ihrer Arbeitnehmerrechte unterstützen.


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27.04.2011

Informationen für Grenzgänger im Dreiländereck Deutschland – Tschechien – Polen

Der DGB-Bezirk Sachsen hat gemeinsam mit dem tschechischen Gewerkschaftsbund CMKOS und der polnischen Solidarnosc eine Broschüre „Informationen für Grenzgänger im Dreiländereck Deutschland – Tschechien – Polen erstellt."
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Internationales & Europa - Datei
21.04.2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ab dem 01.05.2011

Eine Information des DGB-Bezirks Sachsen zum Ende der Übergangsfristen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Internationales & Europa - Datei
11.04.2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv gestalten

Der DGB-Bundesvorstand fordert eine sozial und gerecht gestaltete Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Mit Sorge nimmt er zur Kenntnis, dass bislang keine ausreichenden Vorkehrungen zur Verhinderung von Lohndumping und zum Schutz von einheimischen wie aus den MOE-Ländern zuwandernden oder entsandten ArbeitnehmerInnen getroffen wurden. Der DGB fordert Bund und Länder auf, ein 7-Punkte-Programm zur sozialen und gerechten Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit zu verabschieden und umzusetzen. Ziel muss sein, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sicherzustellen.

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27.04.2011

Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern - Information des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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