Durch den Gesetzesentwurf sollen Vor-Ort-Apotheken gestärkt werden. Der DGB merkt dazu an, dass dies nicht zulasten der GKV und der Versicherten gehen darf. Neue Regelungen dürfen die Versorgungsqualität mit Arzneimitteln nicht einschränken. Einer hohen, flächendeckenden Versorgungsqualität wirkt vor allem die oft renditeorientierte Ansiedlungsstrategie von Apotheken entgegen.