Die Reform der Notfallversorgung dient der Schaffung eines gemeinsamen Notfallleitsystems, der Einrichtung Integrierter Notfallzentren an geeigneten Krankenhausstandorten und der Etablierung des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Der DGB fordert Nachbesserungen zur Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung und zum Nutzen der Versicherten.