Positiv bewertet der DGB, dass Familien zukünftig über mögliche Leistungsansprüche informiert und die Antragsverfahren bürgerfreundlicher werden sollen. Sehr kritisch wird gesehen, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Neuermittlung der Leistungshöhe nicht stattfindet und die Leistungen nicht wirksam vor Armut schützen.