In der Stellungnahme an das BVerfG schließt sich der DGB der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Ergebnis an, wonach die Besoldung der Berliner Beamt*innen zwischen 2010 bis 2015 zu niedrig bemessen war, da der Abstand der Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe (Eingangsstufe) zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau von mindestens 15 Prozent nicht ausreichend gewahrt wurde.