Die Verordnung sichert für Asylbewerber*innen und weitere Personengruppen den Anspruch auf eine zweite Schutzimpfung gegen Masern und auf eine Schutzimpfung gegen Influenza. Da die Verordnung am 31.03.2023 ausgelaufen wäre, soll mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf die bestehende Richtlinie hinsichtlich einer zweiten Masernimpfung unbefristet verlängert werden, nicht aber der Anspruch auf eine Influenza-Impfung.