Zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 27. November 2020 des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts nur mit hinreichendem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beteiligung ihrer Vertretungen!