Der Gesetzentwurf für eine Hebammenausbildung-Reform novelliert die Ausbildung und richtet sie strukturell neu aus. Der DGB begrüßt die mit dem künftigen dualen Studium einhergehende ausbildungsrechtliche und soziale Absicherung der Studierenden. Kritisch sieht der DGB, dass der Praxisstunden-Umfang signifikant abgesenkt werden soll. Gebühren, z. B. an privaten Hochschulen für die Studierenden, lehnt der DGB ab.