In der Stellungnahme v. 21.04.21 eines Gesetzentwurfs für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetzes begrüßt der DGB grds. die Änderungen zum Wahlverfahren, kritisiert jedoch den Wegfall der zunächst umfassenderen geplanten Verbesserung des Kündigungsschutzes. Nachbesserungen sind erforderlich, insb. mehr Mitbestimmungsrechte bei Digitalisierung (KI), betrieblicher Weiterbildung und Einführung mobiler Arbeit.