Mit dem vorliegenden Referentenentwurf PpUGV sollen durch das BMG verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, nachdem die Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen DKG und GKV zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen mit Wirkung zum 01.01.2020 gescheitert sind. Die vorgeschlagenen Pflegepersonaluntergrenzen ändern für die meisten der genannten Bereiche wenig.