Der ständige Wandel in der Arbeitswelt erfordert für die Feststellung des Status „Versicherter“ weiterhin die zwingende Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse der Beschäftigung. Verhindert werden muss eine Gestaltung des Statusfeststellungsverfahrens, das der Schaffung von „Blaupausen“ zur Vermeidung versicherungspflichtiger Beschäftigung Vorschub leistet.