Deutscher Gewerkschaftsbund

30.08.2023
Stellungnahme

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Mindestbesichtigungsquote und zur quotenbegleitenden Datenübermittlung an die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (MBQVwV)

DGB Stellungnahme Verwaltungsvorschrift zur Mindestbesichtigungsquote (MBQVwV) (PDF, 171 kB)

Ab dem Kalenderjahr 2026 wird es den zuständigen Landesbehörden gemäß §21 Absatz 1a des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) obliegen, eine Mindestanzahl von Betrieben zu besichtigen. Die jährlich zu erfüllende Mindestbesichtigungsquote beläuft sich auf fünf Prozent der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe.


Nach oben
Suchbegriff eingeben
Datum eingrenzen
seit bis
Kategorie
Schlagwörter