Die Polizeizulage wieder im Ruhegehalt abzubilden, ist ein wichtiger Schritt, die Anforderungen an die Beamt:innen im Polizeivollzugsdienst auch in ihrer Alterssicherung finanziell anzuerkennen. Damit wird eine langjährige Forderung des DGB und seiner für die betroffenen Beschäftigtengruppen zuständigen Mitgliedsgewerkschaften umgesetzt.