Schwerpunkt des Referentenentwurfs ist die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vom 22.04.2023 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen auf Beamt*innen, Richter*innen, Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie auf Soldat*innen. Zudem enthält er eine Regelung zur Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Polizeizulage.