Durch das Patientendaten-Schutzgesetz soll die Anbindung der unterschiedlichen medizinischen Versorgungsebenen an die telematische Infrastruktur beschleunigt werden. Enthalten sind zudem Konkretisierungen zur erstmaligen Datenbefüllung und Verwendung der elektronischen Patientenakte, zur Gewährleistung der Souveränität der Versicherten über Datenzugriffe sowie zur Möglichkeit einer freiwilligen Datenspende.