Mit dem GVWG wird eine so genannte Pflegereform fünf Minuten vor Zwölf auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen (Finanz-)Nenners durchs parlamentarische Verfahren gepeitscht. Kaum wirksame Leistungsverbesserungen, keine spürbare Verringerung des Armutsrisikos durch Pflegebedürftigkeit und zweifelhafte Regelungen zur besseren Bezahlung von Pflegenden verdienen den Reformtitel insgesamt nicht.