Der Entwurf des BMJ zur Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen im Kontext der Bilanzrichtlinie sieht vor, das Mitgliedstaatenwahlrecht bzgl. der Schwellenwerte für kleine Unternehmen und einer vorzeitigen Anwendung der Regelungen maximal auszuschöpfen. In seiner Stellungnahme spricht sich der DGB gegen die Ausschöpfung des Wahlrechts bei der Umsetzung der Bilanzrichtlinie in das deutsche Recht aus.