Die Weiterführung von Maßnahmen des Infektionsschutzes sowie die Verlängerung von sozialpolitischen Erleichterungen im Kontext der Pandemie begrüßt der DGB. Der Schutz der Beschäftigten muss nach Auslaufen der ELNT sichergestellt werden. Wir sind der Auffassung, dass Maßnahmen, die einschränkend in Beschäftigungsverhältnisse eingreifen, einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen.