Grundsätzlich setzt sich der DGB für die Aussetzung der Krankenhausfinanzierung über das DRG-System während der Pandemie ein. Stattdessen ist ein nachvollziehbares und einfach zu handhabendes System auf der Grundlage des Erlösbudgets 2019 unter Hinzuziehung der Veränderungsraten 2020 und 2021 sowie pandemiebedingter Zuschläge sachgerecht.