Konstruierter Zusammenhang von Gerichtskostenfreiheit und sog. Vielklägern soll die Gebühr im sozialgerichtlichen Verfahren legitimieren. Die höheren Verfahrenszahlen 2018 sind gesetzgeberischer Ursache. Dies berücksichtigt, bleibt es beim Trend sinkender Eingangszahlen und es fehlt an jedem Beleg für die aufgestellte Behauptung: In der Sozialgerichtsbarkeit würden sich die Fälle von sogenannten „Vielklägern“ häufen.