Lohnersatzleistungen werden in Deutschland auf Basis des Nettoentgelts berechnet, unterliegen andererseits aber in Frankreich der Besteuerung. Für Grenzgänger*innen mit Wohnsitz in Frankreich entsteht hieraus eine Doppelbelastung. Die Stellungnahme beschreibt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und zeigt Lösungswege auf. (également en langue française !)