Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz sollen in Ergänzung zu den bereits am 27.3. und 22.5.2020 verabschiedeten Gesetzen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite weitere Maßnahmen getroffenen werden, um – nach einer zwischenzeitlichen Beruhigung der Infektionslage – der nun fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 entgegenzutreten.