Deutscher Gewerkschaftsbund

30.09.2021
Stellungnahme

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV)

DGB-Stellungnahme PpUGV ÄVO 2022 (PDF, 201 kB)

Mit der Verordnung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Rahmenvorgaben des § 137i SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die jährliche Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Die vorgeschlagenen Pflegepersonal-Untergrenzen ändern für die meisten der genannten Bereiche wenig. Sie entlasten das Pflegepersonal nicht und schreiben die Probleme in der stationären Versorgung weiter fort.


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