Der DGB begrüßt das Reformvorhaben zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen. Neben einer angemessenen Entlohnung in den WfbM braucht es mehr Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt, um das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise umzusetzen.