Der DGB begrüßt den aktuellen Vorschlag des BMAS zur Erhöhung der Beiträge zur Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllen. Der DGB regt darüber hinaus eine stärkere Ahndung bei Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht an.