Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Weiterbildung bei Kurzarbeit (KuG) verbessert. Für die Weiterbildung bei KuG gibt es jetzt eine spezielle Regelung. Auch Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker, Meister) können gefördert werden. Die Regelungen ergänzen die bisherigen Förderungen nach dem Arbeit von morgen Gesetz, die weiterhin gelten.