Der Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung beinhaltet die Übertragung des Tarifvertrags Corona-Sonderzahlung 2020. Der Tarifvertrag sieht eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro für die Entgeltgruppen 1 bis 8, von 400 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 12 sowie von 300 Euro für die Entgeltgruppen 13 bis 15 (TVöD) vor.